Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.10.2014
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung (soweit damit die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Gemeinde vom 14. Februar 2012, betreffend einen Bauauftrag, die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Gemeinde vom 14. Februar 2012, betreffend eine Zurückweisung einer Berufung des Beschwerdeführers, sowie die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Gemeinde vom 14. Februar 2012, betreffend Akteneinsicht, abgewiesen wurden) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.