Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0147
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.12.2015
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 sowie der zweitmitbeteiligten Marktgemeinde Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Eingabe der H Gesellschaft m.b.H. Co KG, vertreten durch die Haslinger/Nagele Partner Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, wird zurückgewiesen.