Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0084
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.10.2013
Spruch
- Der zu Zl. 2013/07/0084 angefochtene Bescheid wird im Umfang der Betrauung des Sachverwalters mit den Befugnissen der Vollversammlung und der Rechnungsprüfer wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
- Die zu den Zlen. 2013/07/0111 und 0112 erhobenen Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.