Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0105
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.05.2015
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Antrag auf Kostenersatz des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als weitere Partei des Verfahrens wird abgewiesen.