Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0077
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.04.2015
Spruch
I. zu Recht erkannt:Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der fünftmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Gegenschrift bzw. die darin gestellten Anträge des P F als Konzessionär und Inhaber der Apotheke B in Linz, vertreten durch Mag. Dr. Eleonore Berchtold-Ostermann, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Bräunerstraße 6, werden zurückgewiesen.