Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0047
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.11.2015
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Der Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Graz hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. den Beschluss gefasst:
Die Revision der zweitrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.