Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0066
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.03.2015
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014090066.J00
Spruch
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Die Revisionsbeantwortungen des Vereins X. und des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Oberpullendorf werden zurückgewiesen.