Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0035
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.02.2015
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen den Spruchpunkt II. des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Die angefochtene Entscheidung wird hinsichtlich ihres Spruchpunktes I. wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.