Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/21/0070
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.05.2015
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014210070.J00
Spruch
1. Soweit sich die Revision gegen den "Umstand, dass die Kostenentscheidung nicht in den Spruch aufgenommen wurde," richtet, wird sie zurückgewiesen.
2. Der angefochtene Spruchpunkt A.II. wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.