Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/21/0077
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.04.2015
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014210077.J00
Spruch
Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt A. II. und Spruchpunkt A. III., soweit der Antrag des Revisionswerbers auf Kostenersatz abgewiesen wurde) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.