Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0029
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.10.2015
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 25. Juni 2014, Zl. BLL3-T-075/060, zurückgewiesen wird.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.