Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0011
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.03.2018
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015060011.L00
Spruch
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Revisionswerber hat den mitbeteiligten Parteien für jedes Verfahren (Ra 2015/06/0011, Ra 2015/06/0012 und Ra 2015/06/0015) Aufwendungen in der Höhe von jeweils insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.