Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0067
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.04.2017
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der zweit- und drittrevisionswerbenden Partei wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der zweit- und drittrevisionswerbenden Partei insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.