Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0123
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.11.2015
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070123.L00
Spruch
Spruchpunkt 1. des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.