Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0004

Ra 2015/18/0004Cour administrative suprême25 mars 2015

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2015

Spruch

Das erstangefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die übrigen angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 und den zweit- bis viertrevisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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