Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0295
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.11.2016
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015180295.L00.1
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird hinsichtlich Spruchpunkt II. zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.