Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0002
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.06.2015
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015210002.L00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit über die Verhängung des Einreiseverbots abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.