Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0005
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.10.2015
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015210005.J00
Spruch
Das genannte Erkenntnis wird in den Spruchpunkten A. II. und A. IV. sowie im Spruchpunkt A. III. insoweit, als der Antrag des Revisionswerbers auf Ersatz der Verfahrenskosten abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.