Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0174
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.03.2016
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015210174.L00
Spruch
Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis, soweit damit über die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.