Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/02/0002
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 31.03.2016
Spruch
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die Maßnahmenbeschwerde gegen die vorläufige Beschlagnahme von Wettterminals richtet, zurückgewiesen.
Im Übrigen, also soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die Maßnahmenbeschwerde gegen die Betriebsschließung richtet, wird die Revision als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.