Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0027
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.04.2016
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020027.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Revisionswerber wegen Übertretung des KFG (Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 31. Juli 2014, Zl. VK9-STR-1850/2014) eingestellt wird.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.