Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0066
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.01.2017
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit dem Revisionswerber die Wiederherstellung des Grüngürtels als Grünfläche auf dem Grundstück Nr. 1173/5, KG R., aufgetragen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
Die Stadt St. Pölten hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.