Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0090
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.08.2017
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird in dem Umfang wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, als darin über Geldleistungen für den Zeitraum bis einschließlich 4. April 2016 abgesprochen wird. Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.