Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/12/0010
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.11.2016
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision der Drittrevisionswerberin (Ro 2016/12/0013) wird zurückgewiesen, und
2. zu Recht erkannt:
Den Revisionen des Erstrevisionswerbers (Ro 2016/12/0010) und der Zweitrevisionswerberin (Ro 2016/12/0011) wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahingehend abgeändert, dass er zu lauten hat:
Die Beschwerde gegen den Bescheid der Bundesministerin für Bildung und Frauen vom 2. Jänner 2015, BMBF-712/0132-II/8/2014, wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Drittrevisionswerberin hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.