Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/16/0004
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.01.2017
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass sein Spruch lautet:
"Der bekämpfte Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. Mai 2012, Erfassungsnummer 10-256.896/2006, über die Festsetzung von Gesellschaftsteuer wird aufgehoben."
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.