Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0041
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.11.2016
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016180041.L00.1
Spruch
I.zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A. III., soweit damit gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung erlassen, ein Aufenthaltstitel nach § 55 AsylG 2005 nicht erteilt und die Zulässigkeit der Abschiebung festgestellt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II.den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.