Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/21/0014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 31.08.2017
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016210014.J00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Der Revision wird zum Teil Folge gegeben und Punkt A.IV. des angefochtenen Erkenntnisses wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.