Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0049
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.03.2017
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210049.L00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A I. bis III. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen, betreffend die Spruchpunkte A IV. und V., wird die Revision zurückgewiesen.