Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0219
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.11.2017
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210219.L00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte A.I. bis A.III. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen (betreffend Spruchpunkt A.IV.) wird die Revision zurückgewiesen.