Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0224
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.10.2016
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210224.L00
Spruch
Das angefochteneErkenntnis wird insoweit, als es feststellt, dass eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist und dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels „Aufenthaltsberechtigung plus“ nach § 55 Abs. 1 AsylG 2005 vorliegen, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Im Übrigen (Stattgebung der zugrunde liegenden Beschwerde und Aufhebung des angefochtenen Bescheides) wird die Revision als unbegründet abgewiesen.