Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/12/0022
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.03.2017
Spruch
Soweit das angefochtene Erkenntnis den Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 18. Juli 2016 bestätigt, wird dem Antrag mit der Folge stattgegeben, dass die Feststellungswirkung des angefochtenen Erkenntnisses aufgeschoben wird.
Soweit sich der Antrag auf die im Instanzenzug erfolgte Zurückweisung der unter Spruchpunkt 1. und 3. des Bescheides vom 18. Juli 2016 angeführten Anträge beziehen sollte, wird ihm nicht stattgegeben.