Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/16/0007
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.03.2017
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass es wie folgt lautet:
Der Beschwerde wird Folge gegeben und der Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 11. März 2015, Zl. 06/04/28755/2014/009, ersatzlos behoben.
Das Land Salzburg hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.