Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/20/0487
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.03.2018
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017200487.L00.1
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkt A) I. (Abweisung gemäß §§ 7 und 8 Asylgesetz 1997) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.