Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0237
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.01.2018
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017210237.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die ersatzlose Behebung des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 11. August 2017 richtet, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Im Übrigen, im Umfang der Feststellung, „dass die aufenthaltsbeendende Maßnahme zum Zeitpunkt der Erlassung nicht rechtmäßig war“, wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.