Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0260
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.03.2018
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017210260.L00
Spruch
Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt A I.; Abweisung der zugrunde liegenden Beschwerde des Revisionswerbers) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.