Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/02/0344
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.04.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020344.L00
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass der Beschwerde Folge gegeben und das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Revisionswerber gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt wird.
Das Land Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.