Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/09/0204
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.04.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018090204.L00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Ausspruchs über die Strafe sowie die Kosten des verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens und des Beschwerdeverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.