Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/10/0014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.12.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018100014.J00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die mit dem angefochtenen Erkenntnis vorgenommene Bestätigung der behördlichen Zurückweisung des Antrags auf Feststellung einer Verletzung des Benachteiligungsverbots richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.