Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/16/0149
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.02.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018160149.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Ausspruchs über die Strafe sowie die Kosten des Strafverfahrens und des Beschwerdeverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben;
und
den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.