Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/18/0539
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.03.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018180539.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung von internationalem Schutz richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.