Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0107
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.2018
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210107.L00
Spruch
Im Übrigen (betreffend Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt den damit zusammenhängenden Aussprüchen und Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005) wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.