Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0122
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.05.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018210122.L00
Spruch
Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben und es werden die Spruchpunkte A.II. und A.IV. des angefochtenen Erkenntnisses wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.