Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0133
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.11.2018
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210133.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkte A.I. bis A.III.), und zwar Spruchpunkt A.I., soweit damit die Anhaltung der Mitbeteiligten im Zeitraum 3. Juni 2018 von 1.00 Uhr bis 8.00 Uhr für rechtswidrig erklärt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes und im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, aufgehoben.