Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/04/0021
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.10.2020
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019040021.J00
Spruch
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Die rwP A (gemeinsam zu gleichen Teilen), die rwP B, die rwP C, das Land Salzburg (für die rwP D), die rwP E, die rwP F (gemeinsam zu gleichen Teilen) sowie die rwP G (gemeinsam zu gleichen Teilen) haben der erstmitbeteiligten Partei jeweils Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.