Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0049
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.04.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019060049.L00
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der Marktgemeinde StadlPaura als mitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 und der Marktgemeinde StadlPaura als Rechtsträgerin im Sinne des § 47 Abs. 5 VwGG Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.