Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/08/0003
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.04.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019080003.J00
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Die Kärntner Gebietskrankenkasse hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
Der Wiedereinsetzungsantrag der belangten Behörde gegen die Versäumung der Frist zur Erstattung der Revisionsbeantwortung wird zurückgewiesen.