Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0062
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 31.08.2021
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019160062.L00
Spruch
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Der Antrag der Oberösterreichischen Landesregierung auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird zurückgewiesen.