Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/17/0097
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.04.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019170097.L00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Spruchpunkte I. und II.a) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen im Umfang des Spruchpunktes II.b) des angefochtenen Erkenntnisses wird die Revision zurückgewiesen.