Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/17/0111
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.02.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2019170111.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruch dahin abgeändert, dass der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 7. Juli 2015, LFS2V15 1062/5, Folge gegeben und das Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des Glücksspielgesetzes gemäß § 43 Abs. 1 VwGVG eingestellt wird.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.