Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0308
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.11.2020
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190308.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, sohin hinsichtlich der Erlassung einer Rückkehrentscheidung, der Feststellung, dass die Abschiebung nach Kamerun zulässig sei, des Ausspruches, dass keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe, und der Erlassung eines befristeten Einreiseverbotes, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.